Die Anwaltskanzlei LUMOS verfügt über umfangreiche Erfahrung bei den Sanierungs- und Liquidationsverfahren von Kreditinstituten, sowie bei der Abgabe von Stellungnahmen zur Anpassung verschiedener Rechtsvorschriften zur Regelung der Aktivitäten von Kreditinstituten. Unser Team hat unterschiedliche Kreditinstitute in verschiedenen komplexen rechtlichen Fragen beraten, einschließlich der Erlangung einer Lizenz für den Betrieb und der Anpassung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.
Unsere Kanzlei berät ihre Mandanten bei der Umsetzung von Geldwäscheanforderungen im Vertrieb. Auch mögliche Folgen bei Nichteinhaltung der Anforderungen werden aufgezeigt. Außerdem setzen wir Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch. Die Teilnahme unserer Kanzlei an der Vorbereitung von Richtliniendokumenten und internen Vorschriften in dem genannten Bereich gewährleistet das größtmögliche Wissen und die Fähigkeit, den Mandanten die bestmögliche Rechtshilfe zu bieten.